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luki-treffen_2019:satzungsaenderung_kirchliche_zwecke

Antrag auf Änderung der Satzung: Ergänzung der Kirchlichen Zwecke nach AO

Die Mitgliederversammlung möge folgende Satzungsänderung beschließen.

Der LUKi e.V. unterstützt seit vielen Jahren kirchliche Arbeit und in jüngerer Zeit insbesondere durch das LibreChurch-Projekt. Dies sollte auch durch die Satzung abgebildet werden.

Dies sichert die Gemeinnützigkeit des Vereins und ermöglicht mittelfristig das Angebot informationstechnischer Dienstleistungen im Rahmen eines wirtschaftlichen Zweckbetriebs.

Hinzufügungen zur Satzung sind fett abgedruckt. Änderungen kursiv.

§2 Vereinszweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist:
(a) die Förderung der Volksbildung
(b) die Aufklärung über den ideellen und gesellschaftsrelevanten Wert von freier Software im Allgemeinen
(c ) die Verbreitung von Linux und anderen freien Betriebssystemen
(d) die Verbreitung von freier Anwendungssoftware
(e) die Förderung des ökumenischen Gedankens mit Hilfe moderner Informationstechnologien
(f) die Förderung kirchlicher Zwecke.

(3) Der Verein wird darum:
(a) interessierte Bevölkerungskreise durch geeignete Veranstaltungen und Veröffentlichungen mit dem Umgang mit moderner freier Software wie z.B. Linux vertraut machen
(b) eine redaktionell vom Verein betreute Informationsplattform im Internet betreiben (www.luki.org)
(c ) einzelnen Personen, darunter auch Ehren- und Hauptamtlichen (Geistlichen) der kirchlichen Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie anderen Gruppen, Vereinen, Verbänden und Kirchengemeinden beim Betreiben von Informationstechnologie auf der Basis von freier Software Hilfestellung und Unterstützung anbieten
(d) informationstechnische Hilfsmittel auf Basis von Freier Software sowie Bildungsmaterialien zu Freien Softwarelösungen anbieten, die die Errichtung, Ausschmückung und Unterhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern, die Abhaltung von Gottesdiensten, die Ausbildung von Geistlichen und die Erteilung von Religionsunterricht und die Verwaltung des Kirchenvermögens erleichtern und fördern
(e) andere geeignete Maßnahmen ergreifen, die genannten Ziele zu erreichen

(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

(5) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden; die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(6) Der Verein ist konfessionell und parteipolitisch unabhängig und ungebunden.

Beschlussvorschlag

Die Versammlungsleiterin stellte die mit der Einladung verschickte Satzungsänderungen zur Ergänzung der Vereinszwecke nach einer kurzen Erläuterung zur Diskussion. Nach der Aussprache stellte die Versammlungsleiterin die Satzungsänderungen unverändert [mit folgenden Änderungen] zur Abstimmung. Die Satzungsänderungen wurde mit folgendem Abstimmungsergebnis angenommen:

Ja-Stimmen x, Nein-Stimmen y, Enthaltungen [wurde einstimmig angenommen]. Die Satzungsänderungen wurde dem Protokoll in der beschlossenen Form als Anlage 1 beigelegt.

Referenzmaterial

Diskussion

bitte mit Namen unten eintragen.

Zustimmung

  • Ich finds gut, wenn die Förderung kirchlicher Zwecke ausdrücklich aufgenommen wird — Gerhard Beck 07.08.2020 16:41

Bedenken

Änderungswünsche (Formulierungsvorschläge)

  • Georg: Ich bitte darum, die Klammer hinter den Hauptamtlichen zu entfernen. Es gibt außer den Geistlichen noch ganz viele andere Hauptamtlich bei Kirchens Beschäftigte, Diakone, Gemeindereferenten, pädagogischer Dienst, Kita-Leitungen, Verwaltungsmenschen usw. usw. die sollten wir nicht außen vor lassen.
  • Wollen wir einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb? Was bedeutet das? — Dorothee Janssen 11.10.2019 07:57
luki-treffen_2019/satzungsaenderung_kirchliche_zwecke.txt · Zuletzt geändert: 2020/08/07 14:42 von gerhardbeck