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grundsaetze_digitaler_nachhaltigkeit

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Grundsätze digitaler Nachhaltigkeit

Vorbemerkungen

noch in Bearbeitung – JB, 13.12.2015

Die heutige Welt ist bis in alle Lebensbereiche von Digitalem beeinflusst – von Computern, Software, Daten und vielem mehr. Die Macht, die über digitale Technik ausgeübt wird, ist zunächst sehr unscheinbar, aber sie kann nicht nur das Handeln und Wahrnehmen direkt und oft unbewusst beeinflussen, sondern auch das Denken und damit sogar moralisches Handeln. Die Digitalisierung bestimmt damit wesentlich unser Leben.

Digitale Nachhaltigkeit bemüht sich um einen moralisch verantworteten Umgang in dieser Sphäre des Digitalen. Sie übersetzt den Begriff Nachhaltigkeit aus dem Bereich des Materiellen in den Bereich des Immateriellen. Dahinter liegt vor allem das Anliegen, dass alle Menschen – unabhängig ihrer Herkunft – gleichberechtigt an digitalen Gütern beteiligt werden können, sowie, dass digitale Güter auch über Generationen hinweg zum Nutzen aller erhalten und geschaffen werden. Damit unterstützt digitale Nachhaltigkeit vor allem eine Generationen- und eine gemeinwohlorientierte Verteilungsgerechtigkeit.

Wirtschaftlich gesehen unterstützt Digitale Nachhaltigkeit dabei nicht nur eine nachhaltige Entwicklung von Sach- und Humankapital, sondern vor allem von Wissens-/Informationskapital. Um diese gemeinwohlorientierte Perspektive in einem immateriellen Kontext zu ermöglichen, bedarf es einer Entwicklung u.a. hin zu einer vertrauensvollen Kultur und auch einer Anpassung bisher verbreiteter Geschäftsmodelle (z.B. vom klassischen Produktionsmodell [erst erzeugen, dann verkaufen], hin zu einem neuen Dienstleistungsmodell, wie es z.B. durch Crowdfunding ermöglicht wird [erst Mittel einwerben, dann erzeugen]). Digitale Nachhaltigkeit ermöglicht damit unter anderem mehr Partizipation aller und einen Machtausgleich zwischen ungleichen Parteien.

10 Punkte digitaler Nachhaltigkeit

Wir formulieren noch eine Präambel, die den Wertehorizont ausformuliert, vor dem die folgenden Aussagen erst sinnvoll und nachvollziehbar sind. (LUKi-Treffen Essen 2015)

  1. Digitale Güter müssen finanziell, technisch und organisatorisch für alle Menschen nutzbar und veränderbar sein.
  2. Wissen weiterzugeben und zu erhalten erfordert eine Digitalität, die für die Zukunft hin offen ist und zugänglich bleibt.
    1. Alternativvorschlag: Wissen weiterzugeben und zu erhalten erfordert eine Gestaltung digitaler Güter, die auf Zukunft hin offen und weiterhin zugänglich ist. [Für mich ist Digitalität zunächst die technische „Substanz“ von digitalen Dingen – also 1en und 0en. Diese binäre Logik wäre für mich zunächst absolut neutral und eine Gestaltung derselben eher eine Frage, ob man wie bei Quantencomputern weitere Logiken einbringt. – JB, 14.09.15]
  3. Diese Zugänglichkeit muss mittels offener Formate und offener Standards sowie freier Lizenzen für alle künftigen Generationen gewährleistet sein.
    1. Alternativvorschlag: Um Wissen weiterzugeben und für zukünftige Generationen zu erhalten sind offene Formate, offene Standards und freie Lizenzen notwendig. [JB, 14.09.15]
  4. Die Zugänglichkeit zu digitalen Gütern sollte unabhängig von wirtschaftlichem Vermögen gegeben sein.
    1. Die Zugänglichkeit zu digitalen Gütern sollte unabhängig von finanziellem Vermögen gegeben sein. [Hier würde ich „wirtschaftlich“ durch „finanziell“ ersetzen, da nach meinem Gefühl „wirtschaftlich“ noch umfassender ist. „Wirtschaftliches Vermögen“ wäre bei mir die Fähigkeit generell zu wirtschaften (das könnte man auch ohne Geld, z.B. indem man seine Arbeitskraft direkt anbietet). „Finanziell“ wäre dagegen eher monetär. – JB, 14.09.15]
  5. Das Wissen über die digitalen Güter darf nicht nur bei einer Person oder Organisation liegen, sondern muss über viele Akteure verteilt sein.
  6. Das Wissen um die digitalen Güter muss regenerierbar und reproduzierbar sein.
  7. Die Weiterverbreitbarkeit muss technisch und rechtlich möglich sein, und die Wiederverwendung muss gefördert werden.
    1. Alternativvorschlag: Die Weitergabe, Wiederverwendung und Modifizierung von digitalen Gütern muss technisch und rechtlich möglich sein und gefördert werden. [+ Ergänzung. Wenn es nicht erlaubt ist Dinge zu ändern, sondern nur eine Kopie zu verwenden, würde das bei Software z.B. heißen, dass ich keine Anpassungen bzgl. neuerer Hardware vornehmen kann, woraufhin das Programm in einigen Jahren nur noch mit Emulator oder gar nicht mehr verwendet werden kann. – JB, 14.09.15]
  8. Digitale Güter müssen so gestaltet sein, dass sie keine Abhängigkeiten zu ihren Herstellern schaffen, sowie transparent entstehen (Quellcode) und vertrauenswürdig sind.
    1. Alternativvorschlag: Digitale Güter (vor allem Software) müssen so gestaltet sein, dass sie keine Abhängigkeiten zu ihren Herstellern schaffen, sowie transparent entstehen (Quellcode) und vertrauenswürdig sind. [Präzisierung – JB, 14.09.15]
  9. Eine sinnvolle Strukturierung, Modularisierung, Dokumentation, Auffindbarkeit und das möglichst präzise Filtern digitalter Güter muss gewährleistet sein.
    1. Vielleicht OpenData als Beispiel dazu? – JB, 14.09.15
  10. Es gilt, gesellschaftliche Rahmenbedingungen und entsprechende gesetzliche Regulierungen zu schaffen, dass nachhaltige digitale Güter auf breiter Front gefördert und präferiert werden.
    1. Es gilt, individuelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, sowie entsprechende gesetzliche Regulierungen zu schaffen, dass nachhaltige digitale Güter auf breiter Front gefördert und präferiert werden. [Ergänzung – JB, 14.09.15]

inspiriert von: Vortrag Dr. Matthias Stürmer, Uni Bern

grundsaetze_digitaler_nachhaltigkeit.1450085183.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017/01/20 08:34 (Externe Bearbeitung)