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grundsaetze_digitaler_nachhaltigkeit

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Grundsätze digitaler Nachhaltigkeit

  1. Digitale Güter müssen finanziell, technisch und organisatorisch für alle Menschen nutzbar und veränderbar sein.
  2. Wissen weiterzugeben und zu erhalten erfordert eine Digitalität, die für die Zukunft hin offen ist und zugänglich bleibt.
  3. Diese Zugänglichkeit muss mittels offener Formate und offener Standards sowie freier Lizenzen für alle künftigen Generationen gewährleistet sein.
  4. Die Zugänglichkeit sollte unabhängig von wirtschaftlichem Vermögen gegeben sein.
  5. Das Wissen über die digitalen Güter darf nicht nur bei einer Person oder Organisation liegen, sondern muss über viele Akteure verteilt sein.
  6. Das Wissen um die digitalen Güter muss regenerierbar und reproduzierbar sein.
  7. Die Weiterverbreitbarkeit muss technisch und rechlich möglich sein, und die Wiederverwendung muss gefördert werden.
  8. Digitale Güter müssen so gestaltet sein, dass sie keine Abhängigkeiten zu ihren Herstellern schaffen, sowie transparent entstehen (Quellcode) und vertrauenswürdig sind.
  9. Eine sinnvolle Strukturierung, Modularisierung, Dokumentation, Auffindbarkeit und das möglichst präzise Filtern digitalter Güter muss gewährleistet sein.
  10. Es gilt, gesellschaftliche Rahmenbedingungen und entsprechende gesetzliche Regulierungen zu schaffen, dass nachhaltige digitale Güter auf breiter Front gefördert und präferiert werden.

inspiriert von: Vortrag Dr. Matthias Stürmer, Uni Bern

grundsaetze_digitaler_nachhaltigkeit.1438439621.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017/01/20 08:34 (Externe Bearbeitung)