grundsaetze_digitaler_nachhaltigkeit
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Grundsätze digitaler Nachhaltigkeit
- Digitale Güter müssen finanziell, technisch und organisatorisch für alle Menschen nutzbar und veränderbar sein.
- Wissen weiterzugeben und zu erhalten erfordert eine Digitalität, die für die Zukunft hin offen ist und zugänglich bleibt.
- Diese Zugänglichkeit muss mittels offener Formate und offener Standards sowie freier Lizenzen für alle künftigen Generationen gewährleistet sein.
- Die Zugänglichkeit sollte unabhängig von wirtschaftlichem Vermögen gegeben sein.
- Das Wissen über die digitalen Güter darf nicht nur bei einer Person oder Organisation liegen, sondern muss über viele Akteure verteilt sein.
- Das Wissen um die digitalen Güter muss regenerierbar und reproduzierbar sein.
- Die Weiterverbreitbarkeit muss technisch und rechlich möglich sein, und die Wiederverwendung muss gefördert werden.
- Digitale Güter müssen so gestaltet sein, dass sie keine Abhängigkeiten zu ihren Herstellern schaffen, sowie transparent entstehen (Quellcode) und vertrauenswürdig sind.
- Eine sinnvolle Strukturierung, Modularisierung, Dokumentation, Auffindbarkeit und das möglichst präzise Filtern digitalter Güter muss gewährleistet sein.
- Es gilt, gesellschaftliche Rahmenbedingungen und entsprechende gesetzliche Regulierungen zu schaffen, dass nachhaltige digitale Güter auf breiter Front gefördert und präferiert werden.
inspiriert von: Vortrag Dr. Matthias Stürmer, Uni Bern
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