Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


grundsaetze_digitaler_nachhaltigkeit

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Grundsätze digitaler Nachhaltigkeit

  1. Digitale Güter müssen finanziell, technisch und organisatorisch für alle Menschen nutzbar und veränderbar sein.
  2. Wissen weiterzugeben und zu erhalten erfordert eine Digitalität, die für die Zukunft hin offen ist und zugänglich bleibt.
  3. Das heißt: Die Zugänglichkeit muss mittels offener Formate und offener Standards sowie freier Lizenzen für alle künftigen Generationen gewährleistet sein.
  4. Das Wissen über die digitalen Güter darf nicht nur bei einer Person oder Organisation liegen, sondern muss über viele Akteure verteilt sein.
  5. Nachhaltigkeit ist nur dann gegeben, wenn das Wissen um die digitalen Güter regenerierbar und reproduzierbar ist.
  6. Die Weiterverbreitbarkeit muss technisch und rechlich möglich sein, und die Wiederverwendung muss gefördert werden.
  7. Darum mussen digitale Güter so gestaltet sein, dass sie keine Abhängigkeiten zu ihren Herstellern schaffen, sowie transparent und vertrauenswürdig sind.
  8. Eine sinnvolle Strukturierung, Modularisierung, Dokumentation, Auffindbarkeit und das möglichst präzise Filtern digitalter Güten muss gewährleistet sein.
  9. Es gilt, gesellschaftliche Rahmenbedingungen und entsprechende gesetzliche Regulierungen zu schaffen, dass nachhaltige digitale Güter auf breiter Front gefördert und präferiert werden.
grundsaetze_digitaler_nachhaltigkeit.1438439287.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017/01/20 08:34 (Externe Bearbeitung)