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grundsaetze_digitaler_nachhaltigkeit

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grundsaetze_digitaler_nachhaltigkeit [2015/08/01 14:28]
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grundsaetze_digitaler_nachhaltigkeit [2017/01/20 08:32]
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-====== Grundsätze digitaler Nachhaltigkeit ====== 
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-  - Digitale Güter müssen finanziell, technisch und organisatorisch für alle Menschen nutzbar und veränderbar sein. 
-  - Wissen weiterzugeben und zu erhalten erfordert eine Digitalität, die für die Zukunft hin offen ist und zugänglich bleibt. 
-  - Das heißt: Die Zugänglichkeit muss mittels offener Formate und offener Standards sowie freier Lizenzen für alle künftigen Generationen gewährleistet sein. 
-  - Das Wissen über die digitalen Güter darf nicht nur bei einer Person oder Organisation liegen, sondern muss über viele Akteure verteilt sein. 
-  - Nachhaltigkeit ist nur dann gegeben, wenn das Wissen um die digitalen Güter regenerierbar und reproduzierbar ist. 
-  - Die Weiterverbreitbarkeit muss technisch und rechlich möglich sein, und die Wiederverwendung muss gefördert werden. 
-  - Darum mussen digitale Güter so gestaltet sein, dass sie keine Abhängigkeiten zu ihren Herstellern schaffen, sowie transparent und vertrauenswürdig sind. 
-  - Eine sinnvolle Strukturierung, Modularisierung, Dokumentation, Auffindbarkeit und das möglichst präzise Filtern digitalter Güten muss gewährleistet sein. 
-  - Es gilt, gesellschaftliche Rahmenbedingungen und entsprechende gesetzliche Regulierungen zu schaffen, dass nachhaltige digitale Güter auf breiter Front gefördert und präferiert werden. 
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grundsaetze_digitaler_nachhaltigkeit.txt · Zuletzt geändert: 2017/01/20 08:32 (Externe Bearbeitung)