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grundsaetze_digitaler_nachhaltigkeit

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grundsaetze_digitaler_nachhaltigkeit [2015/08/01 14:34]
93.135.8.253
grundsaetze_digitaler_nachhaltigkeit [2015/08/05 06:29]
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   - Das Wissen über die digitalen Güter darf nicht nur bei einer Person oder Organisation liegen, sondern muss über viele Akteure verteilt sein.   - Das Wissen über die digitalen Güter darf nicht nur bei einer Person oder Organisation liegen, sondern muss über viele Akteure verteilt sein.
   - Das Wissen um die digitalen Güter muss regenerierbar und reproduzierbar sein.   - Das Wissen um die digitalen Güter muss regenerierbar und reproduzierbar sein.
-  - Die Weiterverbreitbarkeit muss technisch und rechlich möglich sein, und die Wiederverwendung muss gefördert werden.+  - Die Weiterverbreitbarkeit muss technisch und rechtlich möglich sein, und die Wiederverwendung muss gefördert werden.
   - Digitale Güter müssen so gestaltet sein, dass sie keine Abhängigkeiten zu ihren Herstellern schaffen, sowie transparent entstehen (Quellcode) und vertrauenswürdig sind.   - Digitale Güter müssen so gestaltet sein, dass sie keine Abhängigkeiten zu ihren Herstellern schaffen, sowie transparent entstehen (Quellcode) und vertrauenswürdig sind.
   - Eine sinnvolle Strukturierung, Modularisierung, Dokumentation, Auffindbarkeit und das möglichst präzise Filtern digitalter Güter muss gewährleistet sein.   - Eine sinnvolle Strukturierung, Modularisierung, Dokumentation, Auffindbarkeit und das möglichst präzise Filtern digitalter Güter muss gewährleistet sein.
grundsaetze_digitaler_nachhaltigkeit.txt · Zuletzt geändert: 2017/01/20 08:32 (Externe Bearbeitung)